AGB

§ 1 Anwendungsbereich und Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die die Suminal mit ihren Kunden schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich–rechtliches Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“ („AG“) genannt) handelt.

  2. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Suminal ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Diese Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn Suminal in Kentniss der AGB des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt.

§ 2 Dienstleistungen & Leistungsbeschreibung

  1. Es werden von Suminal Leistungen erbracht, welche dem Zweck der Vermarktung und Präsentation von Unternehmen im Internet dienen und auf die Erhöhung der Sichtbarkeit abzielen.

  2. Suminal schuldet dem AG keine Erbringung von Dienstleistungen, soweit diese nicht ausdrücklich abweichend vereinbart wurden.

  3. Insbesondere das Erreichen von Rankingpositionen auf unterschiedlichen Suchmaschinen, welche abhängig von diversen Parametern und Anbietern ist, welche wiederum von den Anbietern nicht veröffentlicht werden, können keine Platzierungen versprochen werden.

  4. Das Erreichen von Zielen wird durch gesonderte Boni gezahlt, insofern diese mit in den Vereinbarungen aufgenommen wird. Besteht eine gesetzliche Verpflichtung seitens Suminal, wird diese unentgeltlich weiter ausgeführt, bis das Ziel erreicht wird.

§ 3 Vertragsschluss

  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots oder des Vertrags des Kunden durch Suminal zustande. Die Annahme des Kunden muss in schriftlicher Form geschehen. Dabei gelten folgende zwei Möglichkeiten.
    1. Unterzeichnung des Vertrags
    2. Elektronische Bestätigung der Annahme des Angebots per E– Mail
  2. Angebote von Suminal sind bis zum erfolgten Vertragsabschluss freibleibend und unverbindlich

  3. Vertragspartner sind der Kunde und Suminal. Entstand der Vertragsabschluss durch einen Dritten, haftet dieser gegenüber allen Verpflichtungen.

  4. Basis der Tätigkeit der Agentur bildet das Briefing durch den Kunden. Wird das Briefing mündlich erteilt, ist darüber ein Gesprächsprotokoll von der Agentur zu fertigen. Dieses wird zur verbindlichen Arbeitsunterlage.

  5. Die der Agentur übertragenen Arbeiten bedürfen typischerweise beständigen Kontakts und der Abstimmung mit dem Kunden. Über derartige Besprechungen wird die Agentur jeweils ein Besprechungsprotokoll schriftlich erstellen und dem Kunden unverzüglich übermitteln. Diese Protokolle gelten als kaufmännische Bestätigungsschreiben. Darin enthaltene Absprachen und Aufträge und der sonstige Inhalt sind verbindlich, wenn und soweit der Kunde nicht binnen drei Werktagen schriftlich widerspricht

§ 4 Preise

  1. Die Preise, die von Suminal angegeben und mitgeteilt werden, sei es fernmündlich oder schriftlich, sind verbindlich.

§ 5 Zahlungsweise und Zahlungsbedingungen

  1. Die Bezahlung der Leistungen von Suminal erfolgt auf Rechnung. Die Vergütung unserer Dienste ist grundsätzlich 14 Tage nach Erhalt der Rechnung fällig. Wird die 14 tägige Frist nicht eingehalten, drohen Mahngebühren.

  2. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

  3. Alle im Rahmen dieses Vertrages anfallenden Fremdkosten werden unter Beifügung von Belegen an den Kunden weiterberechnet.

§ 6 Laufzeit & Kündigung

  1. Der Vertrag ist für die im jeweiligen Hauptvertrag vereinbarte Laufzeit fest geschlossen. Eine automatische Verlängerung erfolgt nicht.

  2. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.

§ 7 Rücktritt & Abbruch der Leistungen

  1. Fristen für die Leistungserbringung durch Suminal beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei Suminal eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei Suminal vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.

  2. Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält Suminal sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

  3. Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber Suminal in Verzug, ist Suminal berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Suminal wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.

  4. Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden werden ausgeschlossen.

§ 8 Erfüllung

  1. Suminal wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Suminal ist berechtigt, sich dazu der Hilfe Dritter zu bedienen.

  2. Ist Suminal gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von Suminal unberührt.

  3. Die der Agentur übertragenen Arbeiten bedürfen typischerweise beständigen Kontakts und der Abstimmung mit dem Kunden. Über derartige Besprechungen wird die Agentur jeweils ein Besprechungsprotokoll schriftlich erstellen und dem Kunden unverzüglich übermitteln. Diese Protokolle gelten als kaufmännische Bestätigungsschreiben. Darin enthaltene Absprachen und Aufträge und der sonstige Inhalt sind verbindlich, wenn und soweit der Kunden nicht binnen drei Werktagen schriftlich widerspricht.

§ 9 Gewährleistung & Haftung

  1. Suminal haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Suminal nur
    1. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
    2. für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
  2. In den Grenzen nach Absatz 1 haftet Suminal nicht für Daten– und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und Gefahren entsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

  3. Dem Kunden ist bewusst, dass Drittanbieter wie Facebook nach ihren Richtlinien jederzeit dazu berechtigt sind, einzelne Werbekonten oder Werbekampagnen aus ihren Angeboten zu löschen / zu entfernen oder Privatprofile auf deren Plattform zu sperren. Für eine solche Vorgehensweise haftet Suminal nicht.

  4. Dem Kunden ist bewusste, dass Betreiber von Suchmaschinen jederzeit dazu berechtigt sind einzelne Webseiten aus den eigenen Suchergebnissen zu löschen. Hierfür übernimmt Suminal keine Haftung. Der Kunde versichert, dass die Erteilung des Auftrags für die angegebenen Domain zulässig ist. Entstehen dadurch Schäden an Webseiten Dritter, hat der Kunde die Pflicht Suminal von allen Ansprüchen Dritter freizustellen.

§ 1O Daten & Datenschutz

  1. Der Kunde versichert, bei der Datenweitergabe an Suminal die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS–GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.

  2. Der Kunde stellt Suminal von der Haftung wegen Verstößen gegen die DS–GVO und das BDSG vollumfänglich frei, es sei denn, Suminal hat diese Verstöße allein zu verantworten.

§ 11 Geheimhaltung/Unterlagen des Kunden

  1. Die Agentur wird sämtliche Informationen, die sie über den Kunden im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder den auf seiner Grundlage geschlossenen Aufträgen erhält, die aus diesen Informationen gewonnenen oder abgeleiteten Erkenntnisse und die auf deren Grundlage erstellten oder diese beinhaltenden Dokumente (nachfolgend: „vertrauliche Informationen“) auch über das Ende der vertraglichen Beziehungen hinaus vertraulich behandeln und nur im Rahmen der Vertragsbeziehung nutzen. Sie wird die vertraulichen Informationen vor dem Zugriff Dritter schützen und sie – soweit nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten – weder aufzeichnen, noch Dritten zugänglich machen, noch verwerten.

  2. Die Agentur hat die von dem Kunden überlassenen Unterlagen einschließlich Schriftstücken, CD–ROMs, sonstigen Speichereinheiten und Ähnliches als Unterlagen des Kunden zu kennzeichnen, sie sorgsam aufzubewahren, durch geeignete Maßnahmen gegen den Zugriff Unberechtigter zu schützen und gegen die nicht vertragsgemäße Nutzung, Vervielfältigung und Weitergabe zu sichern. Die vorstehenden Verpflichtungen gelten auch für Kopien von Unterlagen des Kunden.

  3. Die Agentur ist verpflichtet, alle im Rahmen der Vertragsdurchführung erhaltenen oder von ihr erstellten Dokumente und Datenträger unverzüglich nach vertragsgemäßer Benutzung, spätestens jedoch nach Beendigung dieses Rahmenvertrags oder des letzten auf seiner Grundlage geschlossenen Auftrages an den Kunden herauszugeben oder auf dessen Wunsch zu vernichten; gespeicherte Daten sind unwiederbringlich zu löschen. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nicht. Die Bestimmungen dieses Absatzes gelten nicht, soweit der Herausgabe, Vernichtung oder Löschung zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere gesetzliche Aufbewahrungspflichten, entgegenstehen

  4. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit erstreckt sich auch auf die von der Agentur im Rahmen der Durchführung dieses Vertrags und der auf seiner Grundlage geschlossenen Agenturaufträge eingesetzten Erfüllungsgehilfen. Sie wird diesen entsprechende Geheimhaltungspflichten auferlegen und dies dem Kunden auf Verlangen nachweisen.

§ 12 Schlussbestimmungen

  1. Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von Suminal maßgebend.

  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hagen.